Für Betriebsgründer:innen und Arbeitgeber:innen stellen sich bei der Einstellung von Personal eine Menge Fragen. Gerade in Bezug auf das Arbeitsrecht ist ein umfassendes Grundwissen unumgänglich, das wir Gründer:innen gerne in einer Schulung vorab vermitteln. Ebenso gibt es beim Dienstvertrag, bei Vereinbarungen und im laufenden Betrieb und Zusammenspiel zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in einiges zu beachten.
Das Wichtigste zuerst: Schriftlich festgehalten ist immer besser als mündlich vereinbart. Aus dem simplen Grund, weil man Gesagtes hinterher leicht vergessen kann, aber Schriftliches absolute Klarheit verschafft. Daher unsere Empfehlung: Schließen Sie Dienstverträge mit Mitarbeiter:innen immer schriftlich ab. Das minimiert Ihre Risiken und beugt Gefahren vor. Auch während des Dienstverhältnisses bewehren sich laufende schriftliche Vereinbarungen mit Mitarbeiter:innen. Neben Standardvereinbarungen, wie z. B. einer Ausbildungskostenrückerstattung sollten auch Essensbons, Parkplatz-Arrangements und Fitness-Studio-Vereinbarungen immer schriftlich niedergeschrieben werden. Ebenso wie Stundenaufzeichnungen, die gerade bei Prüfungen oder Überprüfungen von arbeitsrechtlichen Anspruchsfeststellungen eine große Bedeutung haben. Apropos: Wir wickeln Prüfungen des Finanzamts, der Gesundheitskassen und der Gemeinden (sogenannte GPLB) zur Gänze ab und stehen jederzeit hilfreich zur Seite. Immer telefonisch, aber auch gerne schriftlich. Per E-Mail an: info@teamtirolsteuerberater.at